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Bio-Infos

Wann darf ein Lebensmittel als "Bio" gekennzeichnet werden?

Ein Biolebensmittel muss grundsätzlich zu 100 % aus biologischer Landwirtschaft stammen. Bis zu maximal 5 % der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs dürfen aber aus konventioneller Landwirtschaft stammen, wenn diese im Anhang VI der EU-Bioverordnung 2092/91 aufgelistet sind. In diese Liste werden nur landwirtschaftlichen Rohstoffe aufgenommen, die nicht ausreichend in Bioqualität verfügbar sind.

Stand: 03.07.2006, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit

Die AMA-Biozeichen

Die AMA-Biozeichen

Das Biozeichen der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH (AMA) gibt es in zwei Varianten. Für beide gilt, dass das Produkt zur Gänze aus Rohstoffen biologischer Herkunft hergestellt sein muss. > mehr Infos

28.12.2005, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit

Das BIO AUSTRIA Logo

Das BIO AUSTRIA-Logo

Das BIO AUSTRIA-Logo findet sich vorwiegend auf Produkten von bäuerlichen Bio-Produzenten. Das heißt, Bio-Lebensmittel, die auf Bauernmärkten oder direkt Ab-Hof angeboten werden, sind mit diesem Zeichen ausgewiesen. > mehr Infos

24.04.2007, www.bio-austria.at

Das EU-Biozeichen

Das EU-Biozeichen

Die EU Kommission hat ein einheitliches Bio-Logo entworfen, welches Produkte aus der biologischen Landwirtschaft kennzeichnen soll. Die Erzeuger können das Siegel auf freiwilliger Basis verwenden. > mehr Infos

28.12.2005, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit

Das deutsche Bio-Siegel

Das deutsche Bio-Siegel

Häufig findet sich auf Biolebensmitteln auch ein kleines, sechseckiges und in Grün-Weiß gehaltenes Zeichen mit der Aufschrift „Bio“. Es handelt sich dabei um das deutsche staatliche Bio-Siegel. > mehr Infos

28.12.2005, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit

 

Da das Thema "Bio" ist ein weitreichendens, umfassendes und sehr aktuelles Thema ist, haben wirr einige Links für Sie gesammelt, die Ihnen weitere Information zu "Bio" und liefern:

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