Bio-Infos
Wann darf ein Lebensmittel als "Bio" gekennzeichnet werden?
Ein Biolebensmittel muss grundsätzlich zu 100 % aus biologischer
Landwirtschaft stammen. Bis zu maximal 5 % der Zutaten landwirtschaftlichen
Ursprungs dürfen aber aus konventioneller Landwirtschaft stammen,
wenn diese im Anhang VI der EU-Bioverordnung 2092/91 aufgelistet sind.
In diese Liste werden nur landwirtschaftlichen Rohstoffe aufgenommen,
die nicht ausreichend in Bioqualität verfügbar sind.
Stand: 03.07.2006, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit
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Die AMA-Biozeichen
Das Biozeichen der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH (AMA) gibt
es in zwei Varianten. Für beide gilt, dass das Produkt zur
Gänze aus Rohstoffen biologischer Herkunft hergestellt sein
muss. >
mehr Infos
28.12.2005, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit
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Das BIO AUSTRIA-Logo
Das
BIO AUSTRIA-Logo findet sich vorwiegend auf Produkten von bäuerlichen
Bio-Produzenten. Das heißt, Bio-Lebensmittel, die auf Bauernmärkten
oder direkt Ab-Hof angeboten werden, sind mit diesem Zeichen ausgewiesen.
> mehr Infos
24.04.2007, www.bio-austria.at
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Das EU-Biozeichen
Die EU Kommission hat ein einheitliches Bio-Logo entworfen, welches
Produkte aus der biologischen Landwirtschaft kennzeichnen soll.
Die Erzeuger können das Siegel auf freiwilliger Basis verwenden. > mehr
Infos
28.12.2005, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit
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Das deutsche Bio-Siegel
Häufig findet sich auf Biolebensmitteln auch ein kleines,
sechseckiges und in Grün-Weiß gehaltenes Zeichen mit
der Aufschrift „Bio“. Es handelt sich dabei um das
deutsche staatliche Bio-Siegel. > mehr
Infos
28.12.2005, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit
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Da das Thema "Bio" ist ein weitreichendens, umfassendes und sehr aktuelles
Thema ist, haben wirr einige Links für Sie gesammelt, die Ihnen weitere
Information zu "Bio" und liefern:
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